Beteiligung & Mitwirkung

Gem. § 18a der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) ist die Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen wichtig: https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkverf#18a

§ 18a Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen

(1) Die Gemeinde sichert Kindern und Jugendlichen in allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte.

(2) Die Hauptsatzung bestimmt, welche Formen zur eigenständigen Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde geschaffen werden. Kinder und Jugendliche sind an der Entwicklung der Formen angemessen zu beteiligen.

(3) Die Gemeindevertretung kann einen Beauftragten für Angelegenheiten von Kindern und Jugendlichen benennen. Für den Beauftragten gilt § 18 Absatz 3 entsprechend.

(4) Bei der Durchführung von Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, soll die Gemeinde in geeigneter Weise vermerken, wie sie die Beteiligung nach Absatz 1 durchgeführt hat.

Zur Umsetzung gibt es Empfehlungen des Städte- und Gemeindebund Brandenburg: https://www.stgb-brandenburg.de/service/mitteilungen/mitteilungen-01-022019/anpassung-des-musters-einer-hauptsatzung-fuer-amtsfreie-und-amtsangehoerige-staedte-und-gemeinden-im-land-brandenburg-stand-2014-an-das-erste-gesetz-zur-aenderung-der-kommunalverfassung-des-landes-brandenburg-ausbau-der-beteiligungsmoeglichkeiten/

Mach mal §18a

Als Kreis Kinder- und Jugendring Oder-Spree e.V. setzen wir uns für eine selbstverständliche Beteiligungskultur in allen Lebensbereichen von Kindern und Jugendlichen ein. Dazu gehört auch eine demokratische Gesellschaft, die allen Generationen ermöglicht, sich Beteiligungskompetenzen anzueignen und sich aktiv einzubringen.

Ziele

  • Die Verankerung des Kinderrechts, sich zu beteiligen, in Gemeinden & Kommunen
  • Als ein wesentliches Qualitätsmerkmal soll die Partizipation von Kindern und Jugendlichen in allen Planungs- und Entscheidungsprozessen gefestigt werden
  • Die breite Realisierung des Rechts auf Beteiligung. Voraussetzungen hierfür sind die Bereitstellung von Fachkräften, finanzielle Ressourcen sowie der erklärte Wille von Entscheidungsträger/innen
  • altersgerechte und zielgruppenbezogene Beteiligungsprozesse
  • Qualifizierung für Beteiligungsprozesse
  • Eine erlebbar gestaltete Demokratie für alle Altersgruppen

Der KKJROS sieht sich, gemeinsam mit dem Netzwerk der Stadt- und Kreisjugendringe in Brandenburg, als “Think Tank” für Positionen, Projekte und Aktionen im Bereich der Kinder- und Jugendbeteiligung. Außerdem leistet das Netzwerk folgende Arbeit:

  • Kollegiale Beratung und Austauschmöglichkeiten für Mitglieder
  • Das Tragen des Partizipationsgedanken in unterschiedliche Berufs- und Arbeitsfelder mittels interdisziplinärer Diskurse
  • Vermittlung von Partizipationsexpert/innen
  • Einsatz, dass das Themenfeld Kinder- und Jugendpartizipation in die Programme von Aus- und Fortbildungen aufgenommen wird

Eure Fragen stellt ihr einfach hier machmal18a@kkjr-los.de und wir antworten euch zeitnah 😉